Durchführungsbestimmungen

 


Durchführungsbestimmungen Regionalflüge

 

 

1     Änderungen zum jeweils anstehenden Regionalverbandsflug werden einen

+

Tag vor dem Einsetzen(19.00 Uhr) über Telefon Nummer +49 5175 7714626

bekannt gegeben.

Bei nicht Durchführbarkeit eines Fluges ist eine Absage des Fluges bis 07.00 Uhr

+49 5175 7714626

am Einsatztag möglich.

 

     2      Wenn ein Regionalflug witterungsbedingt oder aus anderen Gründen ausfällt entscheidet das Gremium über den näachsten Flug.< >Zur Änderung des Reiseplanes nach einem extrem schweren Flug sind als Gremium,

              der Flugleiter, stellv Flugleiter, Regionalverbandsvorsitzende, stellv. REGV-

              Vorsitzende berechtigt.

              (Mehrheitsentscheidung)     

 

     3 a    Nimmt eine Gruppe nicht an einem Regionalverbandsflug teil, und der Flugleiter

               kommt aus dieser, so ist für diesen Flug der Flugleiter aus der teilnehmenden

               Gruppe zuständig.  

     4       Kann ein Regionalverbandsflug wetterbdingt nicht gestartet werden, so kann bei aussichtsreicher                             Wetterprognose ein Auflaß einen Tag später erfolgen.                        

 

     5       Wenn  Transporter nicht rechtzeitig am Auflassort eintreffen, kann der Flugleiter

               des Regionalverbandes den Regionalverbandsflug ohne diese starten. Der Flugleiter

               entscheidet nach Sachlage.

 

     6       Bei allen hier nicht aufgeführten Problemen, die nicht durch die vorstehenden

 Bestimmungen behandelt wurden, entscheidet das unter Punkt 3 aufgeführte  
  Gremium  über die weitere Vorgehensweise.  

 

     7       Der Flugleiter sowie der Regionalverband kann bei Taubenverlusten nicht haftbar

              gemacht werden, jeder Züchter schickt seine Tauben auf eigene Gefahr.
03.2023