Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen Regionalflüge
1 Änderungen zum jeweils anstehenden Regionalverbandsflug werden einen
+Tag vor dem Einsetzen(19.00 Uhr) über Telefon Nummer +49 5175 7714626
bekannt gegeben. Bei nicht Durchführbarkeit eines Fluges ist eine Absage des Fluges bis 07.00 Uhr am Einsatztag möglich. 2 Wenn ein Regionalflug witterungsbedingt oder aus anderen Gründen ausfällt entscheidet das Gremium über den näachsten Flug.<
>Zur Änderung des Reiseplanes nach einem extrem schweren Flug sind als Gremium,
der Flugleiter, stellv Flugleiter, Regionalverbandsvorsitzende, stellv. REGV-
Vorsitzende berechtigt.
(Mehrheitsentscheidung)
3 a Nimmt eine Gruppe nicht an einem Regionalverbandsflug teil, und der Flugleiter
kommt aus dieser, so ist für diesen Flug der Flugleiter aus der teilnehmenden
Gruppe zuständig.
4 Kann ein Regionalverbandsflug wetterbdingt nicht gestartet werden, so kann bei aussichtsreicher Wetterprognose ein Auflaß einen Tag später erfolgen.
5 Wenn Transporter nicht rechtzeitig am Auflassort eintreffen, kann der Flugleiter
des Regionalverbandes den Regionalverbandsflug ohne diese starten. Der Flugleiter
entscheidet nach Sachlage.
6 Bei allen hier nicht aufgeführten Problemen, die nicht durch die vorstehenden
Bestimmungen behandelt wurden, entscheidet das unter Punkt 3 aufgeführte
Gremium über die weitere Vorgehensweise.
7 Der Flugleiter sowie der Regionalverband kann bei Taubenverlusten nicht haftbar
gemacht werden, jeder Züchter schickt seine Tauben auf eigene Gefahr.
03.2023